Steigende Nebenkosten – das müssen Sie wissen
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Viele Mieterinnen und Mieter erhalten aktuell dicke Post von ihrer Verwaltung. Die Schreiben informieren darüber, dass die Nebenkostenabrechnungen in Zukunft höher ausfallen werden. Oft gibt es ergänzend dazu gutgemeinte Tipps, wie Energie eingespart werden kann, manchmal sogar eine direkte Aufforderung, vorsichtshalber zusätzliche Rücklagen auf die Seite zu legen. Wir fassen die wichtigsten Punkte rund um dieses brisante Thema für Sie zusammen und geben Tipps, worauf Sie achten müssen.
Grundsätzlich gibt es für die Nebenkosten zwei Abrechnungsmethoden: Akonto oder pauschal. Bei der Akonto-Variante wird monatlich ein festgelegter Betrag zusammen mit dem Mietzins verrechnet. Am Ende eines Kalenderjahres oder einer bestimmten Abrechnungsperiode erhalten die Mieterinnen und Mieter eine detaillierte Abrechnung mit den effektiv angefallenen Kosten. Diese können höher oder niedriger ausfallen als die gesamthaft bezahlten Akonto-Beträge, womit je nachdem eine Nachrechnung folgt oder ein Guthaben übrigbleibt, welches für gewöhnlich zurückerstattet wird. Bei der Pauschalabrechnung gibt es hingegen weder eine Nachrechnung noch ein Guthaben – die Nebenkosten sind vollumfänglich und «pauschal» abgegolten.
In Anbetracht der gestiegenen Energiekosten dürften viele Vermieter/innen respektive Verwaltungen, welche bislang die Pauschalabrechnung angewandt hatten, eine Änderung der Abrechnungsmethode zu Akonto oder eine Erhöhung der Pauschalbeträge in Erwägung ziehen. Eine solche Massnahme darf allerdings nicht ohne Weiteres getroffen werden und es müssen bestimmte Schritte eingehalten werden respektive verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Das Gleiche gilt bei allen weiteren Änderungen, wie etwa die Einführung zusätzlicher Nebenkostenpositionen. Hier ein Überblick zu den Bedingungen:
Bei der Akonto-Abrechnung kann die Verwaltung respektive die/der Vermieter/in ebenfalls nicht nach eigenem Gutdünken über die Höhe des monatlichen Betrags entscheiden. Dieser sollte nicht erheblich über den zu erwartenden Kosten liegen, wobei die aktuelle Situation mit den deutlich höheren Energiekosten eine Anhebung zweifellos rechtfertigt. Letztlich bezahlt die Mieterschaft die höheren angefallenen Nebenkosten sowieso, es geht hier lediglich um den Zeitpunkt – entweder monatlich im Voraus oder dann auf einen Schlag mit der detaillierten Nebenkostenabrechnung. Unter diesem Aspekt ist auch eine freiwillige Anhebung der Akonto-Beträge seitens der Mieter/innen durchaus prüfenswert.
Wenn Sie nach einem abgelaufenen Kalenderjahr respektive nach der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung erhalten, empfiehlt es sich, diese genau zu kontrollieren. Orientieren Sie sich dabei an folgenden Punkten und Fragestellungen:
Stossen Sie bei der Kontrolle der Nebenkostenabrechnung auf Fehler, sollten Sie dies der Verwaltung so bald wie möglich melden. Die in der Abrechnung genannte Frist (meist 30 Tage) ist dabei rechtlich zwar unverbindlich, ein möglichst schnelles Aktivwerden ist dennoch zu empfehlen. Stichwort Frist: Eine Nebenkostenabrechnung muss spätestens fünf Jahre nach Ablauf einer Abrechnungsperiode zugestellt sein. Ist diese Frist abgelaufen, sind jegliche Nachforderungen verjährt und können nicht mehr durchgesetzt werden.
Merkblatt zur Nebenkostenüberprüfung des Mieterverbands:
Merkblatt zu unzulässigen Nebenkosten des Mietverbands:
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